Fachanwalt für Strafrecht

Was kann Rechtsanwalt Leitmann im Strafrecht für Sie tun?

Der Fachanwalt für Strafrecht verfügt über eine zusätzliche Qualifikation im Fachgebiet des Strafrechts. Besondere Kenntnisse besitzt der Fachanwalt für Strafrecht in den Bereichen:

  • Methodik und Recht der Strafverteidigung sowie den maßgeblichen Hilfswissenschaften
  • Materielles Strafrecht einschließlich Jugendstrafrecht, Betäubungsmittelstrafrecht, Verkehrsstrafrecht, Wirtschaftsstrafrecht und Steuerstrafrecht
  • Strafverfahrensrecht einschließlich Jugendstrafverfahren und Ordnungswidrigkeitenverfahren sowie Strafvollstreckungsrecht und Strafvollzugsrecht.
  • Opfervertretung und Opferentschädigung
  • Nebenklage oder Privatklage
  • Adhäsionsverfahren

Sofern Sie eines der folgenden Schreiben erhalten haben, sollten Sie Kontakt mit Herrn Rechtsanwalt Leitmann aufnehmen, um das weitere Vorgehen zu besprechen:

  • Anhörungsbogen
  • Vorladung
  • Durchsuchungsbeschluss
  • Strafbefehl
  • Anklage
  • Bußgeldbescheid

Denn insbesondere

  • die Unschuldsvermutung
  • das Schweigerecht
  • das Beweisantragsrecht
  • das Recht auf anwaltliche Beratung
  • das Recht auf einen Dolmetscher
  • das Recht Fragen an den Belastungszeugen zu stellen

sind historische Errungenschaften, die die Grundlage für einen fairen Prozess bilden.

Besonders hervorzuheben ist dabei die Unschuldsvermutung nach Art. 6 Abs. 2 der europäischen Menschenrechtskonvention:

„Jede Person, die einer Straftat angeklagt ist, gilt bis zum gesetzlichen Beweis ihrer Schuld als unschuldig.“

Als Fachanwalt für Strafrecht sorgt Herr Rechtsanwalt Leitmann dafür, dass dieser wichtige Grundsatz weder

  • von den Ermittlungsbehörden,
  • dem Gericht
  • noch von der Presse

vergessen wird.

Der Beschuldigte muss nicht seine Unschuld beweisen, sondern die Staatsanwaltschaft muss das Gericht in einem fairen Verfahren von der Schuld des Angeklagten überzeugen.

Trotz der Unschuldsvermutung sind bereits im Ermittlungsverfahren sehr einschneidende Maßnahmen wie z.B. Untersuchungshaft, dinglicher Arrest, Einziehung oder die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis unter bestimmten Voraussetzungen zulässig. Dieser scheinbare Widerspruch wird mit dem Argument begründet, dass dies nur vorläufige Maßnahmen seien, die lediglich der Verfahrenssicherung dienen.

In vielen Fällen sind aber bereits weniger einschneidende Maßnahmen ausreichend, um einen geordneten Verfahrensablauf zu gewährleisten. Die Auswirkungen von derartigen „vorläufigen“ Maßnahmen können dramatische Folgen haben und Existenzen bedrohen.

Die Auswirkungen einer Straftat sind aber auch für die Opfer oft erheblich. Die rechtlichen Möglichkeiten, die den Geschädigten zur Seite stehen, sind oft nicht bekannt und bleiben häufig ungenutzt. Hierzu gehören unter anderem

  • Vertretung und Begleitung im Strafverfahren (z.B. in der Nebenklage, Verletztenbeistand)
  • Beratung und Begleitung vor sowie bei einer Aussage als Zeuge bei Vernehmungen (Zeugenbeistand)
  • Durchsetzung von Ansprüchen wegen Schadensersatz und Schmerzensgeld (z.B. Vertretung im sog. Adhäsionsverfahren oder in einer zivilrechtlichen Schadensersatzklage
  • Gewaltschutzverfahren
  • Ansprüche nach dem Opferentschädigungsgesetz
  • Begleitung im Rahmen eines Täter-Opfer-Ausgleichs

Ziel von Rechtsanwalt Leitmann ist es, als Fachanwalt für Strafrecht im Kampf um die Rechte der Mandantschaft, durch die Wahl der richtigen Vorgehensweise, das bestmögliche Ergebnis zu erzielen. Kampf ist dabei kein Selbstzweck, oftmals ist ein „Deal“ die beste Lösung für alle Beteiligten. Herr Rechtsanwalt Leitmann ermittelt daher nach der kompletten Erfassung des Sachverhalts und einer auf dieser Grundlage erstellten rechtlichen Bewertung gemeinsam mit der Mandantschaft ein realistisches Vertretungsziel. Sodann erfolgt ein ergebnisorientiertes Vorgehen um dieses definierte Ziel zu erreichen. Die dabei erforderlichen Schritte richten sich nach den unterschiedlichen Einflüssen des jeweiligen Verfahrens. Das nötige Fingerspitzengefühl und Verhandlungsgeschick hat Herr Rechtsanwalt Leitmann durch seine langjährige Tätigkeit und frühe Spezialisierung auf dem Gebiet des Strafrechts erlangt.

Haben Sie Fragen? Zögern Sie nicht und lassen Sie sich beraten!