Fachanwalt für Familienrecht

Was kann Herr Rechtsanwalt Leitmann im Familienrecht für Sie tun?

Zum Beispiel:

  • Unterstützung bei einvernehmlicher Trennung
  • Einleitung des Scheidungsverfahrens durch Einreichung des Scheidungsantrags
  • Trennungsunterhalt für den Ehegatten ab der Trennung
  • Kindesunterhalt und Erwirkung einer vollstreckbaren Urkunde
  • Auskunft des anderen Ehegatten zum aktuellen Einkommen
  • Nachehelicher Unterhalt für den Ehegatten für die Zeit nach der Scheidung
  • Zugewinnausgleich ermitteln und durchführen
  • Aufenthaltsbestimmungsrecht für Kinder
  • Zuweisung der bisherigen Ehewohnung

Was ist ein Fachanwalt für Familienrecht?

Ein Fachanwalt für Familienrecht ist ein Rechtsanwalt, der auf dem Gebiet des Familienrechts spezielle und sehr umfangreiche Kenntnisse hat. Der Titel des Fachanwaltes für Familienrecht wird von der örtlichen Rechtsanwaltskammer verliehen. Umgangssprachlich bezeichnet man den Erwerb des Titels Fachanwalt bei Juristen auch als „drittes Staatsexamen“.

Voraussetzungen für die Verleihung sind, dass der Anwalt zum einen seine besonderen Kenntnisse durch den Nachweis von praktischen Fällen im Familienrecht und zum anderen durch eine erhebliche Anzahl von Fortbildungsstunden und einer Abschlussprüfung nachgewiesen hat. Darüber hinaus können die Rechtsanwaltskammern nach Ermessen ein Prüfungsgespräch zur Klärung der erforderlichen besonderen Kenntnisse im Familienrecht fordern.

Im Bereich des Familienrechts mit all seinen komplexen Besonderheiten des jeweiligen Einzelfalls (jede dritte Ehe endet heute nicht mehr durch Tod eines der Ehepartner, sondern vor einem Familienrichter) steht Herr Rechtsanwalt Leitmann außergerichtlich und vor Gericht als erfahrener Fachanwalt für Familienrecht mit Rat und Tat zur Seite.

Er vertritt Sie außergerichtlich und vor Gericht unter anderem in den Bereichen

  • Scheidungen

Die notwendigen Schritte werden mit der Mandantschaft gemeinsam beraten, insbesondere welche Punkte zu klären sind. Die Mandantschaft wird dabei über alle üblichen Problemlagen aufgeklärt und mit ihr gemeinsam entschieden, was neben der bloßen Scheidung noch geregelt werden soll. Auf der einen Seite gilt es, die Interessen der Mandantschaft bestmöglich durchzusetzen. Auf der anderen Seite sollen nicht unnötig Konflikte geschürt werden.

  • Unterhaltsstreitigkeiten bezüglich Kindes- und Ehegattenunterhalt

Bereits anlässlich oder sogar im Vorfeld einer Trennung ist es für die Mandantschaft sehr wichtig zu wissen, was ihr finanziell bevorsteht. Das gilt für denjenigen, der möglicherweise zahlen muss, aber auch für denjenigen, der den Unterhalt zum Leben und zur neuen Orientierung in der Trennungszeit oder bis nach der Scheidung benötigt.

  • Sorgerechtsauseinandersetzungen

Von einzelnen Unstimmigkeiten zwischen sorgeberechtigten Eltern bis hin zur Auseinandersetzung vor Gericht mit dem Jugendamt bei drohender Entziehung des Sorgerechts. Mit langjähriger Erfahrung steht Herr Rechtsanwalt Leitmann hier seiner Mandantschaft zur Seite und wägt mit ihr gemeinsam ab, welche gerichtlichen und außergerichtlichen Schritte notwendig sind. Die kompetente Auseinandersetzung mit Sachverständigengutachten vor Gericht gehört selbstverständlich dazu.

  • Regelung des Umgangs mit einem Kind

Vater, Mutter, Großeltern und andere für Kinder wichtige Personen können ihr Recht auf Umgang geltend machen. Herr Rechtsanwalt Leitmann hilft dabei, unnötige Konflikte zu vermeiden, aber auch entschieden für das Kindeswohl einzustehen. Auch hier gehört die kompetente Auseinandersetzung mit Sachverständigengutachten vor Gericht selbstverständlich dazu.

  • Vermögensauseinandersetzung zwischen Ehegatten

Zugewinnausgleich, Immobilienauseinandersetzung, Haftung für Schulden u.v.m. Hier ist dringend vor irgendwelchen übereilten Aufteilungsmaßnahmen zu warnen. Herr Rechtsanwalt Leitmann bietet hier ausführliche Beratung zur sicheren Abwicklung.

  • Versorgungsausgleich im Rahmen der Scheidung und spätere Abänderung

Der Versorgungsausgleich, also der Ausgleich der in der Ehe erworbenen Altersvorsorgeanwartschaften (im Regelfall nur solche in Rentenform), ist ein ausgesprochen kompliziert geregeltes Rechtsgebiet, dessen Probleme im Detail liegen. Es ist deshalb dringend zu empfehlen, immer zu prüfen, ob die gerichtlichen Berechnungsvorschläge im Rahmen der Scheidung richtig sind, auch wenn man sich im Verfahren nicht anwaltlich vertreten lässt.

Haben Sie Fragen? Zögern Sie nicht und lassen Sie sich beraten!